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Jahresbericht Bundeskartellamt 2024/2025: 124 Nachprüfungsverfahren

Das Bundeskartellamt hat den Jahresbericht 2024/2025 veröffentlicht. Laut Bericht wurden im Jahr 2024 124 Anträge auf Nachprüfverfahren auf Bundesebene eingereicht.

Nachprüfungsverfahren sind ein zentrales Instrument des Rechtsschutzes im Vergaberecht. Sie dienen dazu, sicherzustellen, dass öffentliche Ausschreibungen rechtmäßig durchgeführt werden und dass Unternehmen, die sich an einer Ausschreibung beteiligen, faire Chancen haben.
Nachprüfungsverfahren sind ein zentrales Instrument des Rechtsschutzes im Vergaberecht. Sie dienen dazu, sicherzustellen, dass öffentliche Ausschreibungen rechtmäßig durchgeführt werden und dass Unternehmen, die sich an einer Ausschreibung beteiligen, faire Chancen haben.

Führt der Bund oder die dem Bund zugehörigen öffentlichen Auftraggeber Vergaben durch, sind die Vergabekammern des Bundes für die Überprüfung der Ausschreibung verantwortlich. Im Jahresbericht 2024/2025 führt das Bundeskartellamt auf, dass 2024 124 Anträge zur Einleitung eines Vergabeverfahrens gestellt wurden. Wie auch in den Vorjahren gab es hauptsächlich bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen Nachprüfungsverfahren.

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Wenn ein Unternehmen einen Rechtsverstoß im Ausschreibungsprozess vermutet, kann es einen Nachprüfungsantrag stellen. Die Kammern prüfen dann, ob das Vergabeverfahren ordnungsgemäß abgelaufen ist, und treffen eine verbindliche Entscheidung.

Nachprüfungsverfahren im Jahr 2024

Im Jahr 2024 gab es bei den Vergabekammern des Bundes: 124 Anträge auf Nachprüfung

  • 55 Sachentscheidungen, 33 davon zugunsten öffentlicher Auftraggeber, 6 teilweise zugunsten des Auftraggebers.
  • Viele Verfahren endeten ohne Entscheidung durch Rücknahme (45 Verfahren) oder Erledigung (22 Verfahren).
  • 24 Beschwerden gingen an das OLG Düsseldorf.

Die geplante Reform des Vergaberechts soll auch die Nachprüfungsverfahren erfassen.

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🠮 Den gesamten Jahresbericht 2024/2025 können Sie hier nachlesen.

Quelle: Bundeskartellamt | B_I MEDIEN


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