Grundlagenkenntnisse zur elektronischen Signatur

Grundlagenkenntnisse zur elektronischen Signatur

Was genau ist eine elektronische Signatur, wie wird sie angewendet und wo finde ich die passenden Hilfsmittel für eine erfolgreiche elektronische Angebotsabgabe?

Bei elektronisch durchgeführten Vergabeverfahren müssen die vorgeschriebenen Arten der elektronischen Signatur verwendet werden. Diese Signatur ersetzt dabei gewissermaßen die handschriftliche Unterschrift.

Grundsätzlich wird zwischen der einfachen elektronischen Signatur in Textform, der fortgeschrittenen elektronischen Signatur und der qualifizierten elektronischen Signatur unterschieden.

  • Am gängigsten ist die einfache elektronische Signatur in Textform. Es reicht bereits aus, den Namen der unterzeichnenden Person elektronisch im Dokument darzustellen – eine Unterschrift ist dafür nicht erforderlich."

  • Die beiden anderen Signaturformen, die fortgeschrittene und die qualifizierte elektronische Signatur, sind die Ausnahme und meist nur bei erhöhten Sicherheitsanforderungen erforderlich.

Im Rahmen der fortgeschrittenen elektronischen Signatur ist ein Softwarezertifikat notwendig. Dies wird in einer Datei gespeichert und auf eine natürliche Person ausgestellt. Weder eine Signaturkarte noch ein Kartenlesegerät ist in diesem Falle notwendig. Das Softwarezertifikat können Sie online über Allgeier CyRis GmbH (Trustcenter D-Trust der Bundesdruckerei GmbH) beantragen.

Für die qualifizierte elektronische Signatur benötigen Sie eine Signaturkarte samt Kartenlesegerät. Planen Sie daher bitte im Bedarfsfall Zeit für die Beschaffung dieser Komponenten ein. Eine elektronische Signaturkarte erhalten Sie auf Antrag entweder über Telesec (Deutsche Telekom Security GmbH - PKS Public Key Service), D-Trust (Bundesdruckerei GmbH) oder DGN (Deutsche Gesundheitsnetz Service GmbH).

Wie finden Sie heraus, welche Signaturform erforderlich ist und welche Dateien signiert werden müssen?

In den Anforderungen zur Teilnahme sind alle Rahmeninformationen zur Vergabe übersichtlich zusammengefasst. Die zulässige Form ist durch einen grünen Haken hervorgehoben. Zwingend zu signierende Dateien werden bei der Erstellung eines Angebotes im Bereich Teilnahme & Angebote in der Spalte Signatur erforderlich mit einem Ja gekennzeichnet.