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Niedersachsen: Nachhaltige Beschaffung

Ab Dezember sollen in Niedersachsen bei der öffentlichen Beschaffung neue Regeln gelten. Die Regelungen sollen fĂŒr mehr Nachhaltigkeit bei öffentlichen AuftrĂ€gen sorgen.

In Niedersachsen soll die öffentliche Vergabe von AuftrÀgen nachhaltiger gestaltet werden.
In Niedersachsen soll die öffentliche Vergabe von AuftrÀgen nachhaltiger gestaltet werden.

Die NiedersĂ€chsische Staatskanzlei hat in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass Nachhaltigkeitskriterien bei öffentlichen AuftrĂ€gen in Niedersachsen eine grĂ¶ĂŸere Rolle spielen sollen. DafĂŒr wurde eine neue Verwaltungsvorschrift bekannt gegeben, die am 01. Dezember 2023 in Kraft treten soll. Die Verwaltungsvorschrift “Nachhaltige Beschaffung” wurde von Wirtschaftsminister Olaf Lies in einer Kabinettssitzung vorgestellt. Sie soll dann fĂŒr die unmittelbare Landesverwaltung und nachgeordneten Behörden gelten.

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Bundesweit werden nur bei ca. 12 % der öffentlichen AuftrĂ€ge unterhalb der Schwellenwerte Nachhaltigkeitskriterien miteinbezogen. Kriterien, die sozial- und umweltbezogen sind, sollten mehr berĂŒcksichtigt werden. Besonders, weil öffentliche Auftraggeber eine Vorbildfunktion haben.

Die Beschaffung von Lebensmitteln und Verpflegungsleistungen soll nachhaltiger gestaltet werden. Dabei soll mehr auf biologische Produktion und saisonale Produkte geachtet werden. Auch im Baubereich soll dann der Fokus mehr auf nachwachsenden Baustoffen liegen. ZusÀtzlich enthÀlt die Regelung eine Negativliste mit Leistungen. Diese zeigt auf, was die unmittelbare Landesverwaltung dann nicht mehr beschaffen darf. Einweggeschirr und Einwegbesteck zur Verwendung in Kantinen und Mensen ist damit nicht erlaubt.

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Die Landesvergabestelle soll auch vermehrt auf den Lebenszyklus von Produkten und Leistungen berĂŒcksichtigen.

🠼 Die Verwaltungsvorschrift können Sie hier herunterladen.

Quelle: NiedersÀchsische Staatskanzlei | B_I MEDIEN

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