Öffentliche Ausschreibung in Bad Belzig

Arbeitsmarktdienstleistungen "Nebenerwerb"

ID: A462406192

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung

Art der Vergabe

National

Art der Leistung

Dienstleistung

Frist

26.08.2026

Zeitraum der Ausführung

01.11.2026–30.04.2027

Auftraggeber

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Leistungsbeschreibung

Los 1-2: Arbeitsmarktdienstleistungen für eine Maßnahme nach § 16 Abs. 1
SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III – " Nebenerwerb "
Gegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3
u. 5 SGB III zur dauerhaften beruflichen Eingliederung von Kunden mit einer Nebentätigkeit oder Midijob durch eine intensive
aktive Begleitung und Unterstützung der Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 30 Stunden
wöchentlich bis zum Wegfall des Leistungsbezuges.
Die Maßnahme kann alle Aktivitäten der Aktivierung und Unterstützung der Teilnehmenden umfassen, die auf eine dauerhafte
berufliche Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung gerichtet sind. Bei der Durchführung der Maßnahme hat der
Auftragnehmer insbesondere die Grundsätze der §§ 35 und 36 SGB III zu beachten.
Bei erfolgter Eingliederung ist die Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs.
1 S. 1 Nr. 5 SGB III durch den Auftragnehmer anzustreben.
Die Gesamtkonzeption (Inhalt, Durchführung und Methodik) liegt in der Gestaltungsfreiheit des Bieters. Sie ist an den festgelegten
Präsenzzeiten der Teilnehmenden auszurichten und soll gewährleisten, dass die vorgegebene Eingliederungsquote erreicht
werden kann.
Ziel ist es, die Teilnehmenden an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber oder bei
einem anderen Arbeitgeber heranzuführen bzw. diese auszubauen. In bestimmten Fällen kann auch die Heranführung an eine
Berufsausbildung zielführend sein.
Bei Teilnehmenden, die bereits in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind, soll eine Erhöhung des Einkommens
herbeigeführt werden, sodass der SGBII-Leistungsbezug nachhaltig entfällt. In diesem Fall ist zur Erreichung des Zieles auch die
Aufnahme eines Minijobs oder Midijobs möglich.
Um das Maßnahmeziel zu erreichen, ist es erforderlich, die Sichtweise der Teilnehmenden auf ihre persönliche Gesamtsituation
mit ihrer derzeitigen Beschäftigung zu verändern. Ziel ist es, sie an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei ihrem
derzeitigen Arbeitgeber (sofern vorhanden) oder bei einem anderen Arbeitgeber heranzuführen oder diese auszuweiten.
Dabei soll mit dem Arbeitgeber einer bereits bestehenden Beschäftigung schnellstmöglich Kontakt aufgenommen werden, um
die Überführung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine Ausweitung der Beschäftigung zu prüfen. Die
Teilnehmenden sind angehalten, die Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen.
Ein Schwerpunkt der Maßnahme ist die Aufklärungs- und Beratungstätigkeit im Rahmen der rechtlichen Grundlagen zum Thema
"Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt".
Auf die Teilnehmenden ist individuell durch eine intensive und aktive Begleitung und Unterstützung einzugehen. Ihnen sind
schnellstmöglich passgenaue Vermittlungsvorschläge initiativ zu unterbreiten.
Ein weiterer Schwerpunkt wird die Verbesserung des Bewerbungsverhaltens der Teilnehmenden insbesondere bei
Vorstellungsgesprächen sein. Ein verbessertes Bewerbungsverhalten ist die Grundlage für eine erfolgreiche Eingliederung. Damit
in möglichst kurzer Zeit das Bewerbungsverhalten verbessert wird, werden die entsprechenden Elemente in der Maßnahme mit
Präsenzzeiten vermittelt.
Im Rahmen der individuellen Betreuung der Teilnehmenden soll unter anderen eine Analyse der Arbeitssituation am Arbeitsort
erfolgen.
Los Nr.: 1 Bezeichnung: Arbeitsmarktdienstleistungen für eine Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1,
3 und 5 SGB III – "Nebenerwerb"
Gegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs.
1 SGB II i.V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 u. 5 SGB III zur dauerhaften beruflichen
Eingliederung von Kunden mit einer Nebentätigkeit oder Midijob durch eine intensive
aktive Begleitung und Unterstützung der Vermittlung in eine versicherungspflichtige
Beschäftigung von mindestens 30 Stunden wöchentlich bis zum Wegfall des
Leistungsbezuges.
Die Maßnahme kann alle Aktivitäten der Aktivierung und Unterstützung der
Teilnehmenden umfassen, die auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung in eine
versicherungspflichtige Beschäftigung gerichtet sind. Bei der Durchführung der
Maßnahme hat der Auftragnehmer insbesondere die Grundsätze der §§ 35 und 36 SGB
III zu beachten.
Bei erfolgter Eingliederung ist die Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses
im Sinne des § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III durch den
Auftragnehmer anzustreben.
Die Gesamtkonzeption (Inhalt, Durchführung und Methodik) liegt in der
Gestaltungsfreiheit des Bieters. Sie ist an den festgelegten Präsenzzeiten der
Teilnehmenden auszurichten und soll gewährleisten, dass die vorgegebene
Eingliederungsquote erreicht werden kann.
Ziel ist es, die Teilnehmenden an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber oder bei einem anderen Arbeitgeber heranzuführen
bzw. diese auszubauen. In bestimmten Fällen kann auch die Heranführung an eine
Berufsausbildung zielführend sein.
Bei Teilnehmenden, die bereits in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
sind, soll eine Erhöhung des Einkommens herbeigeführt werden, sodass der SGBII-
Leistungsbezug nachhaltig entfällt. In diesem Fall ist zur Erreichung des Zieles auch die
Aufnahme eines Minijobs oder Midijobs möglich.
Um das Maßnahmeziel zu erreichen, ist es erforderlich, die Sichtweise der
Teilnehmenden auf ihre persönliche Gesamtsituation mit ihrer derzeitigen Beschäftigung
zu verändern. Ziel ist es, sie an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei
ihrem derzeitigen Arbeitgeber (sofern vorhanden) oder bei einem anderen Arbeitgeber
heranzuführen oder diese auszuweiten. Dabei soll mit dem Arbeitgeber einer bereits
bestehenden Beschäftigung schnellstmöglich Kontakt aufgenommen werden, um die
Überführung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine Ausweitung
der Beschäftigung zu prüfen. Die Teilnehmenden sind angehalten, die Kontaktdaten zur
Verfügung zu stellen.
Ein Schwerpunkt der Maßnahme ist die Aufklärungs- und Beratungstätigkeit im Rahmen
der rechtlichen Grundlagen zum Thema "Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt".
Auf die Teilnehmenden ist individuell durch eine intensive und aktive Begleitung
und Unterstützung einzugehen. Ihnen sind schnellstmöglich passgenaue
Vermittlungsvorschläge initiativ zu unterbreiten.
Ein weiterer Schwerpunkt wird die Verbesserung des Bewerbungsverhaltens der
Teilnehmenden insbesondere bei Vorstellungsgesprächen sein. Ein verbessertes
Bewerbungsverhalten ist die Grundlage für eine erfolgreiche Eingliederung. Damit
in möglichst kurzer Zeit das Bewerbungsverhalten verbessert wird, werden die
entsprechenden Elemente in der Maßnahme mit Präsenzzeiten vermittelt.
Im Rahmen der individuellen Betreuung der Teilnehmenden soll unter anderen eine
Analyse der Arbeitssituation am Arbeitsort erfolgen.
Los Nr.: 2 Bezeichnung: Arbeitsmarktdienstleistungen für eine Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1,
3 und 5 SGB III – "Nebenerwerb"
Gegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs.
1 SGB II i.V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 u. 5 SGB III zur dauerhaften beruflichen
Eingliederung von Kunden mit einer Nebentätigkeit oder Midijob durch eine intensive
aktive Begleitung und Unterstützung der Vermittlung in eine versicherungspflichtige
Beschäftigung von mindestens 30 Stunden wöchentlich bis zum Wegfall des
Leistungsbezuges.
Die Maßnahme kann alle Aktivitäten der Aktivierung und Unterstützung der
Teilnehmenden umfassen, die auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung in eine
versicherungspflichtige Beschäftigung gerichtet sind. Bei der Durchführung der
Maßnahme hat der Auftragnehmer insbesondere die Grundsätze der §§ 35 und 36 SGB
III zu beachten.
Bei erfolgter Eingliederung ist die Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses
im Sinne des § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III durch den
Auftragnehmer anzustreben.
Die Gesamtkonzeption (Inhalt, Durchführung und Methodik) liegt in der
Gestaltungsfreiheit des Bieters. Sie ist an den festgelegten Präsenzzeiten der
Teilnehmenden auszurichten und soll gewährleisten, dass die vorgegebene
Eingliederungsquote erreicht werden kann.
Ziel ist es, die Teilnehmenden an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber oder bei einem anderen Arbeitgeber heranzuführen
bzw. diese auszubauen. In bestimmten Fällen kann auch die Heranführung an eine
Berufsausbildung zielführend sein.
Bei Teilnehmenden, die bereits in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
sind, soll eine Erhöhung des Einkommens herbeigeführt werden, sodass der SGBII-
Leistungsbezug nachhaltig entfällt. In diesem Fall ist zur Erreichung des Zieles auch die
Aufnahme eines Minijobs oder Midijobs möglich.
Um das Maßnahmeziel zu erreichen, ist es erforderlich, die Sichtweise der
Teilnehmenden auf ihre persönliche Gesamtsituation mit ihrer derzeitigen Beschäftigung
zu verändern. Ziel ist es, sie an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei
ihrem derzeitigen Arbeitgeber (sofern vorhanden) oder bei einem anderen Arbeitgeber
heranzuführen oder diese auszuweiten. Dabei soll mit dem Arbeitgeber einer bereits
bestehenden Beschäftigung schnellstmöglich Kontakt aufgenommen werden, um die
Überführung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine Ausweitung
der Beschäftigung zu prüfen. Die Teilnehmenden sind angehalten, die Kontaktdaten zur
Verfügung zu stellen.
Ein Schwerpunkt der Maßnahme ist die Aufklärungs- und Beratungstätigkeit im Rahmen
der rechtlichen Grundlagen zum Thema "Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt".
Auf die Teilnehmenden ist individuell durch eine intensive und aktive Begleitung
und Unterstützung einzugehen. Ihnen sind schnellstmöglich passgenaue
Vermittlungsvorschläge initiativ zu unterbreiten.
Ein weiterer Schwerpunkt wird die Verbesserung des Bewerbungsverhaltens der
Teilnehmenden insbesondere bei Vorstellungsgesprächen sein. Ein verbessertes
Bewerbungsverhalten ist die Grundlage für eine erfolgreiche Eingliederung. Damit
in möglichst kurzer Zeit das Bewerbungsverhalten verbessert wird, werden die
entsprechenden Elemente in der Maßnahme mit Präsenzzeiten vermittelt.
Im Rahmen der individuellen Betreuung der Teilnehmenden soll unter anderen eine
Analyse der Arbeitssituation am Arbeitsort erfolgen.

Bekanntmachungstext

31 -2026

Los 1-2: Arbeitsmarktdienstleistungen für eine Maßnahme nach § 16 Abs. 1
SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III - "Nebenerwerb"
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bezeichnung Text freischaltenLandkreis Potsdam-Mittelmark
Kontaktstelle Vergabestelle
Postanschrift Text freischaltenNiemöllerstraße 1
Ort 14806 Bad Belzig
TelefonText freischalten +49 33841910
FaxText freischalten +49 3384191450
E-Mail Text freischaltenvergabestelle@potsdam-mittelmark.de
URL Text freischaltenhttps://www.potsdam-mittelmark.de
Zuschlag erteilende Stelle
die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: Text freischaltenhttps://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y4BHJCN
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: Text freischaltenhttps://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y4BHJCN/documents
Art und Umfang der Leistung
Gegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3
u. 5 SGB III zur dauerhaften beruflichen Eingliederung von Kunden mit einer Nebentätigkeit oder Midijob durch eine intensive
aktive Begleitung und Unterstützung der Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 30 Stunden
wöchentlich bis zum Wegfall des Leistungsbezuges.
Die Maßnahme kann alle Aktivitäten der Aktivierung und Unterstützung der Teilnehmenden umfassen, die auf eine dauerhafte
berufliche Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung gerichtet sind. Bei der Durchführung der Maßnahme hat der
Auftragnehmer insbesondere die Grundsätze der §§ 35 und 36 SGB III zu beachten.
Bei erfolgter Eingliederung ist die Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs.

1 S. 1 Nr. 5 SGB III durch den Auftragnehmer anzustreben.

Die Gesamtkonzeption (Inhalt, Durchführung und Methodik) liegt in der Gestaltungsfreiheit des Bieters. Sie ist an den festgelegten
Präsenzzeiten der Teilnehmenden auszurichten und soll gewährleisten, dass die vorgegebene Eingliederungsquote erreicht
werden kann.
Ziel ist es, die Teilnehmenden an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber oder bei
einem anderen Arbeitgeber heranzuführen bzw. diese auszubauen. In bestimmten Fällen kann auch die Heranführung an eine
Berufsausbildung zielführend sein.
Bei Teilnehmenden, die bereits in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind, soll eine Erhöhung des Einkommens
herbeigeführt werden, sodass der SGBII-Leistungsbezug nachhaltig entfällt. In diesem Fall ist zur Erreichung des Zieles auch die
Aufnahme eines Minijobs oder Midijobs möglich.
Um das Maßnahmeziel zu erreichen, ist es erforderlich, die Sichtweise der Teilnehmenden auf ihre persönliche Gesamtsituation
mit ihrer derzeitigen Beschäftigung zu verändern. Ziel ist es, sie an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei ihrem
derzeitigen Arbeitgeber (sofern vorhanden) oder bei einem anderen Arbeitgeber heranzuführen oder diese auszuweiten.
Dabei soll mit dem Arbeitgeber einer bereits bestehenden Beschäftigung schnellstmöglich Kontakt aufgenommen werden, um
die Überführung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine Ausweitung der Beschäftigung zu prüfen. Die
Teilnehmenden sind angehalten, die Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen.
Ein Schwerpunkt der Maßnahme ist die Aufklärungs- und Beratungstätigkeit im Rahmen der rechtlichen Grundlagen zum Thema
"Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt".
Auf die Teilnehmenden ist individuell durch eine intensive und aktive Begleitung und Unterstützung einzugehen. Ihnen sind
schnellstmöglich passgenaue Vermittlungsvorschläge initiativ zu unterbreiten.
Ein weiterer Schwerpunkt wird die Verbesserung des Bewerbungsverhaltens der Teilnehmenden insbesondere bei
Vorstellungsgesprächen sein. Ein verbessertes Bewerbungsverhalten ist die Grundlage für eine erfolgreiche Eingliederung. Damit
in möglichst kurzer Zeit das Bewerbungsverhalten verbessert wird, werden die entsprechenden Elemente in der Maßnahme mit
Präsenzzeiten vermittelt.
Im Rahmen der individuellen Betreuung der Teilnehmenden soll unter anderen eine Analyse der Arbeitssituation am Arbeitsort
erfolgen.
Haupterfüllungsort
Bezeichnung Landkreis Potsdam-Mittelmark Jobcenter MAIA
Postanschrift Text freischaltenNiemöllerstraße 1
Ort 14806 Bad Belzig
Ausführungsfristen
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Verlängerungsoption vom 15.05.Text freischalten2027 - 14.11.2027
Der Vertrag endet im Falle der Nichtinanspruchnahme der Option am 30.04.2027.
Laufzeit bzw. Dauer
Beginn 01.11.2026
Ende 30.04.2027
Zuschlagskriterien
Siehe Vergabeunterlagen
Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Ja
Angebote sind möglich für: ein oder mehrere Lose
Anzahl der Lose: 2
Los Nr.: 1 Bezeichnung: Arbeitsmarktdienstleistungen für eine Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1,

3 und 5 SGB III - "Nebenerwerb"

Abweichender Erfüllungsort: Landkreis Potsdam-Mittelmark Jobcenter MAIA, Text freischaltenNiemöllerstraße 1, 14806 Bad Belzig
Ergänzende / Abweichende Angaben
zum Haupterfüllungsort
Maßnahmeort: Potsdam
Art und Umfang der Leistung Gegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs.

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