Öffentliche Ausschreibung in Schwedt
Sanierung Gehwege an OD L 28 in Schwedt/Oder – Vermessung
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung
Art der Vergabe
National
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
01.09.2026
Zeitraum der Ausführung
Bis Oktober 2026
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Vermessung-
Die Stadt Schwedt/Oder plant die Sanierung der Gehwege an der Ortsdurchfahrt der L 28 im Ortsteil Grünow in Schwedt/Oder.
Auf beiliegendem Lageplan ist die Bearbeitungsgrenze dargestellt.
Für die innerhalb der Bearbeitungsgrenze liegende Fläche (Fahrbahn und einseitiger Gehweg) ist es erforderlich im Vorfeld der
Planung den vorhandenen Bestand aufzunehmen.
Die gesamte zu vermessende Fläche beträgt ca. 0, ha.
Der Bearbeitungsbereich ist auf beiliegendem Lageplan rot gekennzeichnet (siehe Anlage 1 der Vergabeunterlagen).
Es handelt sich hier ausschließlich um Verkehrsanlagen (Fahrbahn, Gehweg, Seitenbereich zur angrenzenden Bebauung bis max.
4m).
Vor Aufnahme der Vermessungsarbeiten ist eine gemeinsame Abstimmung zwischen der Auftraggeberin und dem
Auftragnehmenden vor Ort notwendig.
Die Vermessung ist auf Grundlage des Vermessungstextes gemäß Anlage 2 der Vergabeunterlagen durchzuführen.
Bekanntmachungstext
D 17/2026: Sanierung Gehwege an OD L 28 in Schwedt/Oder, OT Grünow -
Vermessung-
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bezeichnung
Kontaktstelle Baucontrolling und Vergabestelle
Postanschrift Dr.-Th.-
Ort 16303 Schwedt/Oder
Telefon
Fax
E-Mail
URL
Zuschlag erteilende Stelle
die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform:
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform:
Art und Umfang der Leistung
Die Stadt Schwedt/Oder plant die Sanierung der Gehwege an der Ortsdurchfahrt der L 28 im Ortsteil Grünow in Schwedt/Oder.
Auf beiliegendem Lageplan ist die Bearbeitungsgrenze dargestellt.
Für die innerhalb der Bearbeitungsgrenze liegende Fläche (Fahrbahn und einseitiger Gehweg) ist es erforderlich im Vorfeld der
Planung den vorhandenen Bestand aufzunehmen.
Die gesamte zu vermessende Fläche beträgt ca. 0,6 ha.
Der Bearbeitungsbereich ist auf beiliegendem Lageplan rot gekennzeichnet (siehe Anlage 1 der Vergabeunterlagen).
Es handelt sich hier ausschließlich um Verkehrsanlagen (Fahrbahn, Gehweg, Seitenbereich zur angrenzenden Bebauung bis max.
4m).
Vor Aufnahme der Vermessungsarbeiten ist eine gemeinsame Abstimmung zwischen der Auftraggeberin und dem
Auftragnehmenden vor Ort notwendig.
Die Vermessung ist auf Grundlage des Vermessungstextes gemäß Anlage 2 der Vergabeunterlagen durchzuführen.
Haupterfüllungsort
Bezeichnung Stadt Schwedt/Oder
Postanschrift Dr.-Th.-
Ort 16303 Schwedt/Oder
Ergänzende / Abweichende Angaben
zum Haupterfüllungsort
Kreis: Uckermark
Gemeinde: Schwedt/Oder, OT Grünow
Gemarkung: Grünow
Ausführungsfristen
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Vermessungsleistung ist bis Ende Oktober 2026 durchzuführen.
Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Einzureichen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte
Berufsausübung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Einzureichen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
- aktueller Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Sonstige
Bewerber mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (einschließlich einer
deutschen Übersetzung) einzureichen.
Der Auftraggeber wird ab einer geschätzten Auftragssumme von mehr als 50.000 EUR netto für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Die Stadt Schwedt/Oder ist bei der Erfüllung öffentlicher Aufträge als öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, den Empfang und die
Verarbeitung elektronischer Rechnungen sicherzustellen.
Rechnungsanschrift
Die Rechnungsanschrift unabhängig von einer ggf. abweichenden Lieferanschrift lautet:
Stadt Schwedt/Oder
Dr.-
16303 Schwedt/Oder
Einreichung einer E-Rechnung
Die Rechnung und die Rechnungsunterlagen sind elektronisch in einem vorgegebenen strukturierten Format (XRechnung oder
ZUGFeRD) bei der Stadt Schwedt/Oder einzureichen. Zur Einreichung stehen zwei Alternativen zur Verfügung.
a) OZG-konformer Rechnungseingang (Vorzugsvariante)
Verwenden Sie bitte die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) unter Nutzung der
Leitweg-ID der Stadt Schwedt/Oder.
Diese OZG-konforme Rechnungseingangsplattform ist unter zu erreichen.
b) Rechnungseingang per E-Mail
Alternativ können Sie die elektronische Rechnung über die E-Mail-Adresse einreichen.
Einreichung einer sonstigen Rechnung
Soweit keine Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung besteht, können die herkömmlichen Rechnungsformate weiterhin
genutzt werden. Die Rechnungen sind über die E-Mail-Adresse einzureichen. Ungeachtet dessen
wird die Übermittlung einer E-Rechnung bevorzugt.
Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten
keine
Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der
Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.
keine
Schlusstermin für den Eingang der Angebote 01.09.2026 um 09:00 Uhr
Bindefrist des Angebots 02.10.2026
Zusätzliche Angaben
Es gelten die beigefügten Bewerbungsbedingungen. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B Ausgabe 2003,
das Brandenburgische Vergabegesetz in seiner zurzeit gültigen Fassung und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen werden
Vertragsbestandteil.
Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Mit
Zuschlagserteilung werden diese Vertragsbedingungen wirksam. Allgemeine Geschäfts-, Liefer-, und Zahlungsbedingungen haben
auch dann keine Gültigkeit, wenn der Auftragnehmer sie gewöhnlich in seinem laufenden Geschäftsverkehr verwendet und auf sie
formularmäßig oder ausdrücklich hinweist.
Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Bekanntmachungs-ID:
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